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Neue Automatikregelung

30.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNeue Automatikregelung

Ab dem 01.04.2021 gibt es eine neue "Automatkregelung". Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen.

Konkret heißt das, man kann die Ausbildung ab dann teilweise auf einem Schaltgetriebe ( mindestens 10 Fahrstunden + eine Überprüfung und Bestätigung durch den Fahrlehrer ) und auf einem Automatikgetriebe ablegen und darf später auch beides Fahren, obwohl man die Prüfung auf dem Automatikfahrzeug  absolviert hat.

Dies ist natürlich auch bei uns möglich und für genauere Informationen und Beratung stehen wir Euch natürlich gerne zur Verfügung!

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